Krankheit &
Entgeltfortzahlung

Krankheit im Arbeits­verhältnis wirft häufig rechtliche Fragen auf. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsicher, welche Rechte bei Arbeits­unfähigkeit bestehen, wie lange Entgelt­fortzahlung geleistet werden muss und ob eine Kündigung während einer Erkrankung möglich ist.

Gerade bei längeren oder wiederholten Erkrankungen entstehen schnell Konflikte mit dem Arbeitgeber. Dann geht es nicht nur um Gehalt, sondern auch um Kündigungs­schutz, Kommunikation mit dem Arbeitgeber, ärztliche Nachweise und die Frage, welche Schritte sinnvoll sind.

Ich berate Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit bei Fragen zu Krankheit, Entgelt­fortzahlung, Kündigung im Krankheits­fall und weiteren arbeits­rechtlichen Folgen einer Erkrankung.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?

Die Entgelt­fortzahlung durch den Arbeitgeber ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Entgelt­fortzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen Kranken­geld durch die Krankenkasse eine Rolle spielen.

Problematisch wird es häufig, wenn Arbeitnehmer mehrfach erkranken oder unklar ist, ob es sich um dieselbe Erkrankung oder eine neue Erkrankung handelt. Dann stellt sich die Frage, ob ein neuer Anspruch auf Entgelt­fortzahlung entsteht.

Gerade bei längeren Krankheits­verläufen sollte genau geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und welche Fristen oder Nachweise zu beachten sind.

Habe ich Anspruch auf Entgelt­fortzahlung bei Krankheit?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei krankheits­bedingter Arbeits­unfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgelt­fortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine unverschuldete Arbeits­unfähigkeit vorliegt und diese ordnungsgemäß mitgeteilt und ggf. nachgewiesen wird.

In der Praxis entstehen häufig Fragen dazu, wann die Arbeits­unfähigkeit mitgeteilt werden muss, welche Nachweise erforderlich sind und ob der Arbeitgeber die Erkrankung anzweifeln darf.

Auch bei wiederholter Erkrankung, längeren Ausfall­zeiten oder Erkrankung während der Kündigungs­frist kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?

Eine Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Eine Kündigung während einer Krankheit ist also nicht schon deshalb unwirksam, weil sie während einer Arbeits­unfähigkeit ausgesprochen wird.

Ob die Kündigung rechtmäßig ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Relevant sind insbesondere Dauer und Häufigkeit der Erkrankung, die betrieblichen Auswirkungen, eine mögliche negative Gesundheits­prognose und die Frage, ob mildere Mittel in Betracht kommen.

Wenn Sie während einer Krankheit eine Kündigung erhalten, sollte schnell geprüft werden, ob eine Kündigungs­schutz­klage sinnvoll ist. Die Frist hierfür beträgt regelmäßig nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Krankheit und Kündigungs­schutz­klage

Wird während oder wegen einer Krankheit gekündigt, kann eine Kündigungs­schutz­klage sinnvoll sein. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob der Arbeitgeber die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten hat.

Eine Kündigungs­schutz­klage kann unterschiedliche Ziele haben: Weiter­beschäftigung, Klärung der Rechtslage oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung, etwa durch Vergleich und Abfindung.

Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von den Erfolgsaussichten und Ihren persönlichen Zielen ab.

Muss ich dem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?

Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich mitteilen, dass sie arbeits­unfähig sind und voraussichtlich wie lange die Arbeits­unfähigkeit dauern wird. Die konkrete Diagnose muss dem Arbeitgeber in der Regel nicht mitgeteilt werden.

Trotzdem entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, insbesondere wenn der Arbeitgeber Nachfragen stellt, Zweifel an der Arbeits­unfähigkeit äußert oder zusätzlichen Druck aufbaut.

In solchen Situationen kann eine rechtliche Einordnung helfen, um angemessen und sicher zu reagieren.

Krankheit, Urlaub und Resturlaub

Krankheit kann auch Auswirkungen auf Urlaub und Resturlaub haben. Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank und liegt eine ordnungsgemäße Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung vor, können sich daraus Ansprüche auf Nachgewährung von Urlaub ergeben.

Auch bei längerer Krankheit stellt sich häufig die Frage, ob Urlaubs­ansprüche bestehen bleiben, verfallen oder bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses abzugelten sind.

Gerade bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses sollten Resturlaub und Urlaubs­abgeltung geprüft werden.

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Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.

In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, Strategie­entwicklung, Geltendmachung von Ansprüchen oder weiterer Schrift­verkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.

So unterstütze ich Sie bei Krankheit und Entgelt­fortzahlung

Ich prüfe zunächst, welche Ansprüche und Risiken in Ihrer konkreten Situation bestehen. Dabei geht es insbesondere um Entgelt­fortzahlung, Kündigungs­schutz, Kommunikation mit dem Arbeitgeber und mögliche weitere Ansprüche.

Je nach Situation unterstütze ich Sie außergerichtlich oder, wenn erforderlich, auch gerichtlich. Ziel ist eine klare Einschätzung Ihrer Rechte und ein Vorgehen, das rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Häufige Fragen zu Krankheit und Entgelt­fortzahlung

Habe ich bei Krankheit Anspruch auf Gehalt?

Bei krankheits­bedingter Arbeits­unfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgelt­fortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?

Ja. Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?

In der Regel nein. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich wissen, dass und wie lange Sie voraussichtlich arbeits­unfähig sind, nicht aber die konkrete Diagnose.

Was soll ich tun, wenn ich krank bin und eine Kündigung erhalte?

Dann sollte schnell geprüft werden, ob eine Kündigungs­schutz­klage sinnvoll ist. Die Frist beträgt regelmäßig drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Was passiert mit Urlaub bei Krankheit?

Das hängt von der konkreten Situation ab. Krankheit während des Urlaubs, längere Arbeits­unfähigkeit und Beendigung des Arbeits­verhältnisses können unterschiedliche Folgen haben.

Kann der Arbeitgeber meine Krankheit anzweifeln?

Der Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen Zweifel äußern oder Nachweise verlangen. Ob und wie Sie reagieren sollten, hängt vom Einzelfall ab.

Darf ich während einer Krankschreibung ins Restaurant gehen oder etwas unternehmen?

Eine Arbeits­unfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie das Haus nicht verlassen dürfen. Entscheidend ist, ob Ihr Verhalten der Genesung widerspricht.

Was erlaubt ist, hängt von der konkreten Erkrankung ab. Bei einer psychischen Belastung kann ein Spaziergang oder ein Restaurant­besuch anders zu bewerten sein als bei einer schweren körperlichen Erkrankung, die körperliche Ruhe erfordert.

Problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber den Eindruck gewinnt, dass Sie gar nicht arbeits­unfähig sind oder sich genesungs­widrig verhalten. In solchen Fällen kann es zu Nachfragen, Streit über Entgelt­fortzahlung oder sogar arbeits­rechtlichen Maßnahmen kommen.

Wann ist eine Krankheit selbst verschuldet?

Ein Anspruch auf Entgelt­fortzahlung setzt grundsätzlich voraus, dass die Arbeits­unfähigkeit unverschuldet ist. Ein eigenes Verschulden wird aber nicht schon bei jedem unvorsichtigen Verhalten angenommen.

Erforderlich ist regelmäßig ein besonders leichtfertiges oder grob gegen das eigene Interesse verstoßendes Verhalten. Ob eine Arbeits­unfähigkeit selbst verschuldet ist, hängt deshalb stark vom Einzelfall ab.

Wenn der Arbeitgeber die Entgelt­fortzahlung mit dem Hinweis auf eigenes Verschulden verweigert, sollte geprüft werden, ob das rechtlich haltbar ist.