Krankheit &
Entgeltfortzahlung
Krankheit im Arbeitsverhältnis wirft häufig rechtliche Fragen auf. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind unsicher, welche Rechte bei Arbeitsunfähigkeit bestehen, wie lange Entgeltfortzahlung geleistet werden muss und ob eine Kündigung während einer Erkrankung möglich ist.
Gerade bei längeren oder wiederholten Erkrankungen entstehen schnell Konflikte mit dem Arbeitgeber. Dann geht es nicht nur um Gehalt, sondern auch um Kündigungsschutz, Kommunikation mit dem Arbeitgeber, ärztliche Nachweise und die Frage, welche Schritte sinnvoll sind.
Ich berate Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit bei Fragen zu Krankheit, Entgeltfortzahlung, Kündigung im Krankheitsfall und weiteren arbeitsrechtlichen Folgen einer Erkrankung.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld durch die Krankenkasse eine Rolle spielen.
Problematisch wird es häufig, wenn Arbeitnehmer mehrfach erkranken oder unklar ist, ob es sich um dieselbe Erkrankung oder eine neue Erkrankung handelt. Dann stellt sich die Frage, ob ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht.
Gerade bei längeren Krankheitsverläufen sollte genau geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und welche Fristen oder Nachweise zu beachten sind.
Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit vorliegt und diese ordnungsgemäß mitgeteilt und ggf. nachgewiesen wird.
In der Praxis entstehen häufig Fragen dazu, wann die Arbeitsunfähigkeit mitgeteilt werden muss, welche Nachweise erforderlich sind und ob der Arbeitgeber die Erkrankung anzweifeln darf.
Auch bei wiederholter Erkrankung, längeren Ausfallzeiten oder Erkrankung während der Kündigungsfrist kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?
Eine Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Eine Kündigung während einer Krankheit ist also nicht schon deshalb unwirksam, weil sie während einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen wird.
Ob die Kündigung rechtmäßig ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Relevant sind insbesondere Dauer und Häufigkeit der Erkrankung, die betrieblichen Auswirkungen, eine mögliche negative Gesundheitsprognose und die Frage, ob mildere Mittel in Betracht kommen.
Wenn Sie während einer Krankheit eine Kündigung erhalten, sollte schnell geprüft werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Die Frist hierfür beträgt regelmäßig nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Krankheit und Kündigungsschutzklage
Wird während oder wegen einer Krankheit gekündigt, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob der Arbeitgeber die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten hat.
Eine Kündigungsschutzklage kann unterschiedliche Ziele haben: Weiterbeschäftigung, Klärung der Rechtslage oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung, etwa durch Vergleich und Abfindung.
Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von den Erfolgsaussichten und Ihren persönlichen Zielen ab.
Muss ich dem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und voraussichtlich wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern wird. Die konkrete Diagnose muss dem Arbeitgeber in der Regel nicht mitgeteilt werden.
Trotzdem entstehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, insbesondere wenn der Arbeitgeber Nachfragen stellt, Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit äußert oder zusätzlichen Druck aufbaut.
In solchen Situationen kann eine rechtliche Einordnung helfen, um angemessen und sicher zu reagieren.
Krankheit, Urlaub und Resturlaub
Krankheit kann auch Auswirkungen auf Urlaub und Resturlaub haben. Wird ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank und liegt eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, können sich daraus Ansprüche auf Nachgewährung von Urlaub ergeben.
Auch bei längerer Krankheit stellt sich häufig die Frage, ob Urlaubsansprüche bestehen bleiben, verfallen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten sind.
Gerade bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten Resturlaub und Urlaubsabgeltung geprüft werden.
Krankheit und Entgeltfortzahlung prüfen lassen
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.
Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.
In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, Strategieentwicklung, Geltendmachung von Ansprüchen oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.
So unterstütze ich Sie bei Krankheit und Entgeltfortzahlung
Ich prüfe zunächst, welche Ansprüche und Risiken in Ihrer konkreten Situation bestehen. Dabei geht es insbesondere um Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, Kommunikation mit dem Arbeitgeber und mögliche weitere Ansprüche.
Je nach Situation unterstütze ich Sie außergerichtlich oder, wenn erforderlich, auch gerichtlich. Ziel ist eine klare Einschätzung Ihrer Rechte und ein Vorgehen, das rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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Häufige Fragen zu Krankheit und Entgeltfortzahlung
Habe ich bei Krankheit Anspruch auf Gehalt?
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?
In der Regel nein. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich wissen, dass und wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind, nicht aber die konkrete Diagnose.
Was soll ich tun, wenn ich krank bin und eine Kündigung erhalte?
Dann sollte schnell geprüft werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Die Frist beträgt regelmäßig drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Was passiert mit Urlaub bei Krankheit?
Das hängt von der konkreten Situation ab. Krankheit während des Urlaubs, längere Arbeitsunfähigkeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses können unterschiedliche Folgen haben.
Kann der Arbeitgeber meine Krankheit anzweifeln?
Der Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen Zweifel äußern oder Nachweise verlangen. Ob und wie Sie reagieren sollten, hängt vom Einzelfall ab.
Darf ich während einer Krankschreibung ins Restaurant gehen oder etwas unternehmen?
Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch, dass Sie das Haus nicht verlassen dürfen. Entscheidend ist, ob Ihr Verhalten der Genesung widerspricht.
Was erlaubt ist, hängt von der konkreten Erkrankung ab. Bei einer psychischen Belastung kann ein Spaziergang oder ein Restaurantbesuch anders zu bewerten sein als bei einer schweren körperlichen Erkrankung, die körperliche Ruhe erfordert.
Problematisch wird es, wenn der Arbeitgeber den Eindruck gewinnt, dass Sie gar nicht arbeitsunfähig sind oder sich genesungswidrig verhalten. In solchen Fällen kann es zu Nachfragen, Streit über Entgeltfortzahlung oder sogar arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen.
Wann ist eine Krankheit selbst verschuldet?
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt grundsätzlich voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet ist. Ein eigenes Verschulden wird aber nicht schon bei jedem unvorsichtigen Verhalten angenommen.
Erforderlich ist regelmäßig ein besonders leichtfertiges oder grob gegen das eigene Interesse verstoßendes Verhalten. Ob eine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist, hängt deshalb stark vom Einzelfall ab.
Wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung mit dem Hinweis auf eigenes Verschulden verweigert, sollte geprüft werden, ob das rechtlich haltbar ist.

