Aufhebungsvertrag als
Führungskraft erhalten

Ein Aufhebungs­vertrag kann für Führungskräfte, leitende Angestellte und Senior Professionals eine sinnvolle Lösung sein. Er kann aber auch erhebliche Risiken enthalten. Mit der Unter­schrift wird das Arbeits­verhältnis einvernehmlich beendet, häufig endgültig und mit weitreichenden Folgen.

Gerade in gehobenen Positionen geht es selten nur um eine Abfindung. Wichtig sind auch Beendigungs­datum, Freistellung, Bonus, variable Vergütung, Dienstwagen, Arbeits­zeugnis, Wettbewerbs­verbot, Verschwiegenheit, Ausgleichs­klauseln und mögliche Folgen beim Arbeits­losen­geld.

Ich prüfe Aufhebungs­verträge und Trennungsangebote mit Blick auf Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position. Ziel ist nicht nur, einzelne Klauseln zu bewerten, sondern das Gesamt­paket strategisch einzuordnen und Verhandlungs­spielräume zu nutzen.

Worum es bei Aufhebungs­verträgen häufig geht

Abfindung und Gesamtpaket

Die Abfindung ist oft der sichtbarste Punkt. Entscheidend ist aber das Gesamt­paket: Höhe der Abfindung, Beendigungs­datum, Freistellung, Vergütung bis zum Austritt, Resturlaub, Zeugnis und weitere Ansprüche sollten zusammen betrachtet werden.

Bonus und variable Vergütung

Bei Führungskräften können Bonus, Ziel­vereinbarungen, Provisionen, Tantiemen oder andere variable Vergütungs­bestandteile wirtschaftlich erheblich sein. Diese Ansprüche sollten vor Unter­schrift ausdrücklich geprüft und geregelt werden.

Freistellung und Dienst­wagen

Freistellung, Dienstwagen, Laptop, Firmenhandy und sonstige Arbeits­mittel sollten klar geregelt werden. Wichtig ist insbesondere, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und welche Vergütung währenddessen weitergezahlt wird.

Zeugnis und Reputation

Das Arbeits­zeugnis und die Kommunikation der Trennung können für die weitere berufliche Positionierung entscheidend sein. Gerade bei Führungskräften sollte nicht erst nach der Unter­schrift über Zeugnisinhalt, Schlussformel oder Sprachregelung gesprochen werden.

Typische Risiken eines Aufhebungs­vertrags

Ein Aufhebungs­vertrag beendet das Arbeits­verhältnis ohne Kündigung und Kündigungs­schutz­prozess. Das kann sinnvoll sein, wenn die Bedingungen stimmen. Es kann aber riskant sein, wenn auf Ansprüche verzichtet wird oder wichtige Punkte offenbleiben.

Häufig enthalten Aufhebungs­verträge umfassende Ausgleichs­klauseln. Dadurch können Ansprüche auf Bonus, Provisionen, Tantiemen, Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung oder sonstige Zahlungen ausgeschlossen werden.

Auch sozial­versicherungs­rechtliche Folgen sollten berücksichtigt werden. Ein Aufhebungs­vertrag kann Auswirkungen auf Arbeits­losen­geld haben, insbesondere wenn kein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt oder Kündigungs­fristen nicht eingehalten werden.

Deshalb sollte ein Aufhebungs­vertrag nicht nur danach bewertet werden, ob eine Abfindung angeboten wird. Entscheidend ist, was Sie erhalten, worauf Sie verzichten und welche Folgen die Vereinbarung für Ihre nächsten beruflichen Schritte hat.

Aufhebungsvertrag
prüfen lassen

Wie ich Sie unterstütze

Ich prüfe den vorgelegten Aufhebungs­vertrag, Ihre arbeits­vertragliche Situation und die wirtschaftlichen Folgen der angebotenen Regelung.

Je nach Fall geht es um die Bewertung der Abfindung, die Prüfung variabler Vergütungs­bestandteile, die Gestaltung einer Freistellung, die Sicherung offener Ansprüche, Zeugnisfragen, Dienstwagen­regelungen, Wettbewerbs­verbote oder mögliche Folgen beim Arbeits­losen­geld.

Auf dieser Grundlage entwickle ich mit Ihnen eine klare Verhandlungs­strategie. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig ist, wirtschaftlich sinnvoll bleibt und zu Ihrer weiteren beruflichen Positionierung passt.

Ablauf der Beratung

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Erst­einschätzung telefonisch bei Ihnen.

In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Entwicklung einer Strategie, Abfindungs­verhandlungen, die Prüfung oder Verhandlung eines Aufhebungs­vertrags oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.

Häufige Fragen zum Aufhebungs­vertrag als Führungskraft

Muss ich einen Aufhebungsvertrag als Führungskraft sofort unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungs­vertrag sollte vor der Unter­schrift sorgfältig geprüft werden. Nach der Unter­schrift ist eine Lösung häufig nicht möglich.

Ist eine Abfindung im Aufhebungsvertrag automatisch angemessen?

Nein. Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von Ihrer Position, Vergütung, Betriebs­zugehörigkeit, Verhandlungs­position und den rechtlichen Risiken des Arbeit­gebers.

Was passiert mit Bonus oder variabler Vergütung?

Bonus, Ziel­vereinbarungen, Provisionen, Tantiemen oder andere variable Vergütungs­bestandteile sollten ausdrücklich geprüft und im Aufhebungs­vertrag geregelt werden. Sonst können später erhebliche Streitigkeiten entstehen.

Kann ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf Arbeitslosengeld haben?

Ja. Ein Aufhebungs­vertrag kann Sperrzeitrisiken und weitere sozial­versicherungs­rechtliche Folgen auslösen. Deshalb sollten Beendigungs­datum, Kündigungs­frist und Beendigungsgrund sorgfältig geprüft werden.

Sollte auch das Arbeitszeugnis geregelt werden?

Ja. Gerade bei Führungs­kräften sollte das Arbeits­zeugnis möglichst konkret geregelt werden. Inhalt, Bewertung, Tätigkeits­beschreibung und Schlussformel können für die weitere berufliche Positionierung wichtig sein.