Aufhebungsvertrag als
Führungskraft erhalten
Ein Aufhebungsvertrag kann für Führungskräfte, leitende Angestellte und Senior Professionals eine sinnvolle Lösung sein. Er kann aber auch erhebliche Risiken enthalten. Mit der Unterschrift wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, häufig endgültig und mit weitreichenden Folgen.
Gerade in gehobenen Positionen geht es selten nur um eine Abfindung. Wichtig sind auch Beendigungsdatum, Freistellung, Bonus, variable Vergütung, Dienstwagen, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit, Ausgleichsklauseln und mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld.
Ich prüfe Aufhebungsverträge und Trennungsangebote mit Blick auf Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position. Ziel ist nicht nur, einzelne Klauseln zu bewerten, sondern das Gesamtpaket strategisch einzuordnen und Verhandlungsspielräume zu nutzen.
Worum es bei Aufhebungsverträgen häufig geht
Abfindung und Gesamtpaket
Die Abfindung ist oft der sichtbarste Punkt. Entscheidend ist aber das Gesamtpaket: Höhe der Abfindung, Beendigungsdatum, Freistellung, Vergütung bis zum Austritt, Resturlaub, Zeugnis und weitere Ansprüche sollten zusammen betrachtet werden.
Bonus und variable Vergütung
Bei Führungskräften können Bonus, Zielvereinbarungen, Provisionen, Tantiemen oder andere variable Vergütungsbestandteile wirtschaftlich erheblich sein. Diese Ansprüche sollten vor Unterschrift ausdrücklich geprüft und geregelt werden.
Freistellung und Dienstwagen
Freistellung, Dienstwagen, Laptop, Firmenhandy und sonstige Arbeitsmittel sollten klar geregelt werden. Wichtig ist insbesondere, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und welche Vergütung währenddessen weitergezahlt wird.
Zeugnis und Reputation
Das Arbeitszeugnis und die Kommunikation der Trennung können für die weitere berufliche Positionierung entscheidend sein. Gerade bei Führungskräften sollte nicht erst nach der Unterschrift über Zeugnisinhalt, Schlussformel oder Sprachregelung gesprochen werden.
Typische Risiken eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung und Kündigungsschutzprozess. Das kann sinnvoll sein, wenn die Bedingungen stimmen. Es kann aber riskant sein, wenn auf Ansprüche verzichtet wird oder wichtige Punkte offenbleiben.
Häufig enthalten Aufhebungsverträge umfassende Ausgleichsklauseln. Dadurch können Ansprüche auf Bonus, Provisionen, Tantiemen, Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung oder sonstige Zahlungen ausgeschlossen werden.
Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen sollten berücksichtigt werden. Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld haben, insbesondere wenn kein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt oder Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.
Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag nicht nur danach bewertet werden, ob eine Abfindung angeboten wird. Entscheidend ist, was Sie erhalten, worauf Sie verzichten und welche Folgen die Vereinbarung für Ihre nächsten beruflichen Schritte hat.
Wie ich Sie unterstütze
Ich prüfe den vorgelegten Aufhebungsvertrag, Ihre arbeitsvertragliche Situation und die wirtschaftlichen Folgen der angebotenen Regelung.
Je nach Fall geht es um die Bewertung der Abfindung, die Prüfung variabler Vergütungsbestandteile, die Gestaltung einer Freistellung, die Sicherung offener Ansprüche, Zeugnisfragen, Dienstwagenregelungen, Wettbewerbsverbote oder mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld.
Auf dieser Grundlage entwickle ich mit Ihnen eine klare Verhandlungsstrategie. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich tragfähig ist, wirtschaftlich sinnvoll bleibt und zu Ihrer weiteren beruflichen Positionierung passt.
Ablauf der Beratung
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.
Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.
In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Entwicklung einer Strategie, Abfindungsverhandlungen, die Prüfung oder Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag als Führungskraft
Muss ich einen Aufhebungsvertrag als Führungskraft sofort unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag sollte vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden. Nach der Unterschrift ist eine Lösung häufig nicht möglich.
Ist eine Abfindung im Aufhebungsvertrag automatisch angemessen?
Nein. Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere von Ihrer Position, Vergütung, Betriebszugehörigkeit, Verhandlungsposition und den rechtlichen Risiken des Arbeitgebers.
Was passiert mit Bonus oder variabler Vergütung?
Bonus, Zielvereinbarungen, Provisionen, Tantiemen oder andere variable Vergütungsbestandteile sollten ausdrücklich geprüft und im Aufhebungsvertrag geregelt werden. Sonst können später erhebliche Streitigkeiten entstehen.
Kann ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf Arbeitslosengeld haben?
Ja. Ein Aufhebungsvertrag kann Sperrzeitrisiken und weitere sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen. Deshalb sollten Beendigungsdatum, Kündigungsfrist und Beendigungsgrund sorgfältig geprüft werden.
Sollte auch das Arbeitszeugnis geregelt werden?
Ja. Gerade bei Führungskräften sollte das Arbeitszeugnis möglichst konkret geregelt werden. Inhalt, Bewertung, Tätigkeitsbeschreibung und Schlussformel können für die weitere berufliche Positionierung wichtig sein.

