Kündigung als
Führungskraft erhalten

Eine Kündigung ist für Führungskräfte, leitende Angestellte und Senior Professionals oft mehr als das Ende eines Arbeits­verhältnisses. Neben der Frage, ob die Kündigung wirksam ist, geht es häufig um Abfindung, Freistellung, Bonus, variable Vergütung, Arbeits­zeugnis, Dienstwagen, Wettbewerbs­verbot und die weitere berufliche Positionierung.

Gerade in gehobenen Positionen sollte nach einer Kündigung nicht nur juristisch, sondern strategisch gedacht werden. Welche Ansprüche bestehen? Laufen Fristen? Welche Risiken hat der Arbeitgeber? Sind meine Verhandlungs­ziele realistisch? Und wie lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung erreichen?

Wichtig ist vor allem die Drei-Wochen-Frist. Wer eine Kündigung gerichtlich angreifen möchte, muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungs­schutz­klage beim Arbeitsgericht erheben.

Ich unterstütze Führungs­kräfte bundesweit dabei, Kündigungen rechtlich einzuordnen, Risiken zu bewerten und eine klare Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

Was Sie als Führungskraft nach einer Kündigung jetzt tun sollten

  1. Zugang und Klagefrist festhalten
    Notieren Sie das Zugangsdatum. Auch für angestellte Führungskräfte gilt grundsätzlich die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Verhandlungen über eine Abfindung verlängern diese Frist nicht.
  2. Trennungsangebote vor der Unterschrift prüfen lassen
    Entscheidend ist nicht nur die angebotene Abfindung. Ausgleichs- und Verzichtsklauseln können auch weitere Ansprüche betreffen.
  3. Vertrags- und Vergütungsunterlagen bereitlegen
    Stellen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Nachträge, Bonusregelungen, Zielvereinbarungen und aktuelle Vergütungsabrechnungen zusammen.
  4. Freistellung und Nebenleistungen klären
    Lassen Sie prüfen, was eine Freistellung für Ihre Vergütung, Ihren Dienstwagen, offene Urlaubsansprüche und einen möglichen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bedeutet.
  5. Ihre Verhandlungsziele festlegen
    Neben einer Abfindung können das Ausscheidensdatum, Ihr Arbeitszeugnis und die Kommunikation Ihres Ausscheidens im Unternehmen und nach außen wichtig sein.

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Worum es nach einer Kündigung häufig geht

Kündigungsschutz und Fristen

Nach Zugang einer Kündigung läuft regelmäßig eine kurze Frist für die Kündigungs­schutz­klage. Es sollte schnell geprüft werden, ob Kündigungs­schutz besteht, ob die Kündigung angreifbar ist und welches Vorgehen sinnvoll ist.

Abfindung und Verhandlungsposition

Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Häufig kann sie aber verhandelt werden, wenn die Kündigung rechtliche Risiken aufweist oder der Arbeitgeber eine rechtssichere und planbare Beendigung erreichen möchte.

Bonus und variable Vergütung

Bei Führungskräften sind Bonus, Ziel­vereinbarungen, Provisionen, Tantiemen oder andere variable Vergütungs­bestandteile oft wirtschaftlich erheblich. Diese Ansprüche sollten im Zusammenhang mit der Kündigung ausdrücklich geprüft werden.

Freistellung, Zeugnis und Reputation

Neben der Abfindung sind häufig auch Freistellung, Arbeits­zeugnis, Kommunikation, Dienstwagen, Resturlaub und berufliche Reputation wichtige Bestandteile einer sinnvollen Gesamtlösung.

Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Nicht jede Führungskraft ist rechtlich ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungs­schutz­gesetzes. Entscheidend ist nicht nur die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächliche Stellung im Unternehmen.

Diese Einordnung kann im Kündigungs­schutz­verfahren wichtig sein. Denn bei leitenden Angestellten können sich Besonderheiten ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Beendigung gegen Abfindung.

Ob Sie rechtlich als leitender Angestellter einzuordnen sind, sollte deshalb sorgfältig geprüft werden. Gerade Begriffe wie Head of, Director, VP, Abteilungs­leitung oder Senior Professional sagen für sich genommen noch nicht automatisch, welche kündigungs­schutz­rechtlichen Regeln gelten.

Kündigung
prüfen lassen

Wie ich Sie unterstütze

Ich prüfe die Kündigung, die arbeits­vertragliche Situation und die wirtschaftlichen Folgen mit Blick auf Ihre konkrete Position.

Je nach Fall kann es um die Vorbereitung oder Einleitung einer Kündigungs­schutz­klage, die Verhandlung einer Abfindung, die Sicherung variabler Vergütung, die Gestaltung einer Freistellung, Zeugnisfragen oder die Bewertung eines Wettbewerbs­verbots gehen.

Ziel ist eine klare Entscheidungs­grundlage: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen? Welche wirtschaftlichen Punkte sollten gesichert werden? Welche Verhandlungs­strategie ist sinnvoll? Und welches Ergebnis passt zu Ihrer beruflichen Situation.

Kosten und Rechtsschutz bei einer Kündigung

Die voraussichtlichen Kosten hängen insbesondere vom Umfang der Beratung oder Vertretung, vom Gegenstands- beziehungsweise Streitwert und von einer möglichen Vergütungsvereinbarung ab. Dabei kann es um eine Beratung, außergerichtliche Verhandlungen oder die Vertretung im Kündigungsschutzprozess gehen.

Wichtig zu wissen: Im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch dann, wenn sie das Verfahren gewinnt.

Rechtsschutzversicherung: Sie können sich direkt an mich wenden

Auch mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie grundsätzlich freie Anwaltswahl. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen Anwalt oder eine Kooperationskanzlei empfiehlt, sind Sie an diese Empfehlung nicht gebunden. Sie haben grundsätzlich freie Anwaltswahl und können sich direkt an mich wenden.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne direkt an mich. Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie weder selbst Ihren Versicherungsvertrag prüfen noch vorab eine Deckungszusage einholen. Ich übernehme für Sie die Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsschutz. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann verbleiben.

Ablauf der Beratung

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.

In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Entwicklung einer Strategie, Abfindungsverhandlungen, die Einleitung einer Kündigungs­schutz­klage oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.

Häufige Fragen zur Kündigung als Führungskraft

Gilt Kündigungsschutz auch für Führungskräfte?

Das hängt vom konkreten Einzelfall ab. Viele Führungs­kräfte genießen grund­sätzlich Kündigungs­schutz. Nicht jede Führungs­kräfte ist rechtlich ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungs­schutz­gesetzes.

Habe ich als Führungskraft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?

Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht meist nicht. Häufig kann eine Abfindung aber verhandelt werden, wenn die Kündigung angreifbar ist oder der Arbeitgeber eine rechtssichere Beendigung erreichen möchte.

Muss ich nach einer Kündigung sofort handeln?

Ja. Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, läuft regelmäßig eine Drei-Wochen-Frist für die Kündigungs­schutz­klage. Deshalb sollte die Kündigung zeitnah geprüft werden.

Was ist bei Bonus oder variabler Vergütung wichtig?

Bonus, Ziel­vereinbarungen, Provisionen oder Tantiemen sollten nach einer Kündigung gesondert geprüft werden. Entscheidend sind Arbeits­vertrag, Bonusregelung, Ziel­erreichung und die konkrete Beendigungssituation.

Kann ich trotz Kündigung über Freistellung und Zeugnis verhandeln?

Ja. Gerade bei Führungs­kräften sind Freistellung, Arbeits­zeugnis, Kommuni­kation und berufliche Reputation häufig wichtige Bestandteile einer Verhandlungslösung.