Kündigung als
Führungskraft erhalten
Eine Kündigung ist für Führungskräfte, leitende Angestellte und Senior Professionals oft mehr als das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Neben der Frage, ob die Kündigung wirksam ist, geht es häufig um Abfindung, Freistellung, Bonus, variable Vergütung, Arbeitszeugnis, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot und die weitere berufliche Positionierung.
Gerade in gehobenen Positionen sollte nach einer Kündigung nicht nur juristisch, sondern strategisch gedacht werden. Welche Ansprüche bestehen? Laufen Fristen? Welche Risiken hat der Arbeitgeber? Sind meine Verhandlungsziele realistisch? Und wie lässt sich eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung erreichen?
Wichtig ist vor allem die Drei-Wochen-Frist. Wer eine Kündigung gerichtlich angreifen möchte, muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Ich unterstütze Führungskräfte bundesweit dabei, Kündigungen rechtlich einzuordnen, Risiken zu bewerten und eine klare Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Was Sie als Führungskraft nach einer Kündigung jetzt tun sollten
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Zugang und Klagefrist festhalten
Notieren Sie das Zugangsdatum. Auch für angestellte Führungskräfte gilt grundsätzlich die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Verhandlungen über eine Abfindung verlängern diese Frist nicht. -
Trennungsangebote vor der Unterschrift prüfen lassen
Entscheidend ist nicht nur die angebotene Abfindung. Ausgleichs- und Verzichtsklauseln können auch weitere Ansprüche betreffen. -
Vertrags- und Vergütungsunterlagen bereitlegen
Stellen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Nachträge, Bonusregelungen, Zielvereinbarungen und aktuelle Vergütungsabrechnungen zusammen. -
Freistellung und Nebenleistungen klären
Lassen Sie prüfen, was eine Freistellung für Ihre Vergütung, Ihren Dienstwagen, offene Urlaubsansprüche und einen möglichen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bedeutet. -
Ihre Verhandlungsziele festlegen
Neben einer Abfindung können das Ausscheidensdatum, Ihr Arbeitszeugnis und die Kommunikation Ihres Ausscheidens im Unternehmen und nach außen wichtig sein.
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Worum es nach einer Kündigung häufig geht
Kündigungsschutz und Fristen
Nach Zugang einer Kündigung läuft regelmäßig eine kurze Frist für die Kündigungsschutzklage. Es sollte schnell geprüft werden, ob Kündigungsschutz besteht, ob die Kündigung angreifbar ist und welches Vorgehen sinnvoll ist.
Abfindung und Verhandlungsposition
Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Häufig kann sie aber verhandelt werden, wenn die Kündigung rechtliche Risiken aufweist oder der Arbeitgeber eine rechtssichere und planbare Beendigung erreichen möchte.
Bonus und variable Vergütung
Bei Führungskräften sind Bonus, Zielvereinbarungen, Provisionen, Tantiemen oder andere variable Vergütungsbestandteile oft wirtschaftlich erheblich. Diese Ansprüche sollten im Zusammenhang mit der Kündigung ausdrücklich geprüft werden.
Freistellung, Zeugnis und Reputation
Neben der Abfindung sind häufig auch Freistellung, Arbeitszeugnis, Kommunikation, Dienstwagen, Resturlaub und berufliche Reputation wichtige Bestandteile einer sinnvollen Gesamtlösung.
Besonderheiten bei leitenden Angestellten
Nicht jede Führungskraft ist rechtlich ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Entscheidend ist nicht nur die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächliche Stellung im Unternehmen.
Diese Einordnung kann im Kündigungsschutzverfahren wichtig sein. Denn bei leitenden Angestellten können sich Besonderheiten ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Beendigung gegen Abfindung.
Ob Sie rechtlich als leitender Angestellter einzuordnen sind, sollte deshalb sorgfältig geprüft werden. Gerade Begriffe wie Head of, Director, VP, Abteilungsleitung oder Senior Professional sagen für sich genommen noch nicht automatisch, welche kündigungsschutzrechtlichen Regeln gelten.
Wie ich Sie unterstütze
Ich prüfe die Kündigung, die arbeitsvertragliche Situation und die wirtschaftlichen Folgen mit Blick auf Ihre konkrete Position.
Je nach Fall kann es um die Vorbereitung oder Einleitung einer Kündigungsschutzklage, die Verhandlung einer Abfindung, die Sicherung variabler Vergütung, die Gestaltung einer Freistellung, Zeugnisfragen oder die Bewertung eines Wettbewerbsverbots gehen.
Ziel ist eine klare Entscheidungsgrundlage: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen? Welche wirtschaftlichen Punkte sollten gesichert werden? Welche Verhandlungsstrategie ist sinnvoll? Und welches Ergebnis passt zu Ihrer beruflichen Situation.
Kosten und Rechtsschutz bei einer Kündigung
Die voraussichtlichen Kosten hängen insbesondere vom Umfang der Beratung oder Vertretung, vom Gegenstands- beziehungsweise Streitwert und von einer möglichen Vergütungsvereinbarung ab. Dabei kann es um eine Beratung, außergerichtliche Verhandlungen oder die Vertretung im Kündigungsschutzprozess gehen.
Wichtig zu wissen: Im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch dann, wenn sie das Verfahren gewinnt.
Rechtsschutzversicherung: Sie können sich direkt an mich wenden
Auch mit einer Rechtsschutzversicherung haben Sie grundsätzlich freie Anwaltswahl. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen Anwalt oder eine Kooperationskanzlei empfiehlt, sind Sie an diese Empfehlung nicht gebunden. Sie haben grundsätzlich freie Anwaltswahl und können sich direkt an mich wenden.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne direkt an mich. Für die erste Kontaktaufnahme müssen Sie weder selbst Ihren Versicherungsvertrag prüfen noch vorab eine Deckungszusage einholen. Ich übernehme für Sie die Deckungsanfrage und die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsschutz. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann verbleiben.
Ablauf der Beratung
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.
Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.
In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Entwicklung einer Strategie, Abfindungsverhandlungen, die Einleitung einer Kündigungsschutzklage oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.
Häufige Fragen zur Kündigung als Führungskraft
Gilt Kündigungsschutz auch für Führungskräfte?
Das hängt vom konkreten Einzelfall ab. Viele Führungskräfte genießen grundsätzlich Kündigungsschutz. Nicht jede Führungskräfte ist rechtlich ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.
Habe ich als Führungskraft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht meist nicht. Häufig kann eine Abfindung aber verhandelt werden, wenn die Kündigung angreifbar ist oder der Arbeitgeber eine rechtssichere Beendigung erreichen möchte.
Muss ich nach einer Kündigung sofort handeln?
Ja. Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, läuft regelmäßig eine Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Deshalb sollte die Kündigung zeitnah geprüft werden.
Was ist bei Bonus oder variabler Vergütung wichtig?
Bonus, Zielvereinbarungen, Provisionen oder Tantiemen sollten nach einer Kündigung gesondert geprüft werden. Entscheidend sind Arbeitsvertrag, Bonusregelung, Zielerreichung und die konkrete Beendigungssituation.
Kann ich trotz Kündigung über Freistellung und Zeugnis verhandeln?
Ja. Gerade bei Führungskräften sind Freistellung, Arbeitszeugnis, Kommunikation und berufliche Reputation häufig wichtige Bestandteile einer Verhandlungslösung.

