Arbeitszeugnis

Ein Arbeits­zeugnis kann für die weitere berufliche Entwicklung erhebliche Bedeutung haben. Viele Formulierungen wirken freundlich, können aber eine schwächere Bewertung enthalten, als auf den ersten Blick erkennbar ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses regelmäßig Anspruch auf die Erteilung eines Arbeits­zeugnisses. Entscheidend ist jedoch nicht nur, dass ein Zeugnis erteilt wird, sondern auch, ob Inhalt, Bewertung und Formulierungen angemessen sind.

Ich prüfe Arbeits­zeugnisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit und unterstütze bei der Durchsetzung erforderlicher Korrekturen.

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeits­zeugnis?

Bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses besteht regelmäßig Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. In vielen Fällen ist ein qualifiziertes Arbeits­zeugnis wichtig, weil es nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit beschreibt, sondern auch Leistung und Verhalten und ggf. Führung bewertet.

Auch während eines laufenden Arbeits­verhältnisses kann ein Zwischen­zeugnis sinnvoll sein, etwa bei Vorgesetzten­wechsel, interner Versetzung, längerer Elternzeit, Umstrukturierung oder bevorstehenden Bewerbungen.

Ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis sinnvoll ist, hängt von der Situation ab.

Wenn Sie als Führungskraft, leitende Angestellte oder Senior Professional ein Arbeits­zeugnis erhalten haben, können besondere Anforderungen gelten. Wichtig sind insbesondere Führungs­verantwortung, Verantwortungs­bereich, konkrete Erfolge, Schlussformel und berufliche Reputation.

Welche Note hat mein Arbeits­zeugnis?

Arbeits­zeugnisse verwenden häufig standardisierte Formulierungen. Kleine Unterschiede in der Wortwahl können erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung haben.

Beispiele sind Formulierungen zur Zufriedenheit, Belastbarkeit, Arbeitsweise, Fachkenntnis, Zusammenarbeit und zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden.

Wenn Sie unsicher sind, welche Note Ihr Arbeits­zeugnis tatsächlich enthält, sollte das Zeugnis insgesamt geprüft werden. Einzelne Formulierungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden; entscheidend ist der Gesamteindruck.

Problematische Formulierungen im Arbeits­zeugnis

Ein Arbeits­zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, soll aber zugleich der Wahrheit entsprechen. Genau daraus entstehen häufig Streitigkeiten.

Problematisch können insbesondere sein:

  • zu schwache Leistungs­bewertungen
  • unvollständige Tätigkeits­beschreibungen
  • fehlende Schluss­formel
  • missverständliche Formulierungen
  • negative Andeutungen
  • Auslassungen wichtiger Aufgaben
  • widersprüchliche Bewertungen
  • versteckte Kritik

Auch wenn ein Zeugnis auf den ersten Blick freundlich klingt, kann es inhaltlich zu schwach sein.

Kann ich eine Korrektur des Arbeits­zeugnisses verlangen?

Wenn ein Arbeits­zeugnis inhaltlich falsch, unvollständig oder unangemessen formuliert ist, kann eine Korrektur verlangt werden.

Ob ein Änderungs­anspruch besteht, hängt vom konkreten Zeugnis, der tatsächlichen Tätigkeit und der Leistungs­bewertung ab. Häufig ist zunächst eine außergerichtliche Klärung sinnvoll.

Dabei sollte genau formuliert werden, welche Änderungen verlangt werden und warum diese berechtigt sind.

Arbeits­zeugnis nach Kündigung oder Aufhebungs­vertrag

Bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses durch Kündigung, Aufhebungs­vertrag oder Vergleich sollte das Arbeits­zeugnis nicht vergessen werden.

Gerade in Kündigungs­schutz­verfahren oder bei Aufhebungs­verträgen kann das Zeugnis Teil einer Gesamt­lösung sein. Neben Abfindung, Freistellung und Beendigungs­datum sollte auch geregelt werden, welche Note und welche Schluss­formel das Zeugnis enthalten soll.

Ein gutes Zeugnis kann für die nächste berufliche Station sehr wichtig sein.

Arbeitszeugnis jetzt
prüfen lassen

Arbeits­zeugnis prüfen lassen

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontakt­formular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.

In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Prüfung oder Verhandlung eines Arbeits­zeugnisses, die Entwicklung einer Strategie oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.

So unterstütze ich Sie beim Arbeits­zeugnis

Ich prüfe Ihr Arbeits­zeugnis auf Inhalt, Aufbau, Bewertung und mögliche problematische Formulierungen.

Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Formulierungen unproblematisch sind, wo Verbesserungs­bedarf besteht und welche Korrekturen realistisch verlangt werden können.

Je nach Situation unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Änderungs­wünschen oder im Zusammenhang mit einer Kündigung, einem Aufhebungs­vertrag oder einem gerichtlichen Vergleich.

Häufige Fragen zum Arbeits­zeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeits­zeugnis?

Bei der Beendigung des Arbeits­verhältnisses besteht regelmäßig Anspruch auf ein Zeugnis. Häufig ist ein qualifiziertes Arbeits­zeugnis sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeits­zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis beschreibt vor allem Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Wenn Sie eine Führungsrolle hatten wird im qualifizierten Zeugnis auch Ihre Führung bewertet.

Welche Note hat mein Arbeits­zeugnis?

Das ergibt sich aus den konkreten Formulierungen und dem Gesamt­eindruck des Zeugnisses. Einzelne Wörter können die Bewertung erheblich beeinflussen.

Kann ich eine bessere Bewertung verlangen?

Das hängt davon ab, ob die Bewertung der tatsächlichen Leistung entspricht und ob sie rechtlich angreifbar ist. Eine Prüfung des konkreten Zeugnisses ist dafür erforderlich.

Muss eine Schluss­formel im Arbeits­zeugnis stehen?

Die Schluss­formel ist häufig wichtig für den Gesamteindruck. Ob und in welcher Form sie verlangt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Sollte das Arbeits­zeugnis in einem Vergleich geregelt werden?

Ja, häufig ist das sinnvoll. Bei Kündigung, Aufhebungs­vertrag oder gerichtlichem Vergleich sollte das Zeugnis möglichst klar geregelt werden.