Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis kann für die weitere berufliche Entwicklung erhebliche Bedeutung haben. Viele Formulierungen wirken freundlich, können aber eine schwächere Bewertung enthalten, als auf den ersten Blick erkennbar ist.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Entscheidend ist jedoch nicht nur, dass ein Zeugnis erteilt wird, sondern auch, ob Inhalt, Bewertung und Formulierungen angemessen sind.
Ich prüfe Arbeitszeugnisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit und unterstütze bei der Durchsetzung erforderlicher Korrekturen.
Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. In vielen Fällen ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wichtig, weil es nicht nur Art und Dauer der Tätigkeit beschreibt, sondern auch Leistung und Verhalten und ggf. Führung bewertet.
Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein, etwa bei Vorgesetztenwechsel, interner Versetzung, längerer Elternzeit, Umstrukturierung oder bevorstehenden Bewerbungen.
Ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis sinnvoll ist, hängt von der Situation ab.
Wenn Sie als Führungskraft, leitende Angestellte oder Senior Professional ein Arbeitszeugnis erhalten haben, können besondere Anforderungen gelten. Wichtig sind insbesondere Führungsverantwortung, Verantwortungsbereich, konkrete Erfolge, Schlussformel und berufliche Reputation.
Welche Note hat mein Arbeitszeugnis?
Arbeitszeugnisse verwenden häufig standardisierte Formulierungen. Kleine Unterschiede in der Wortwahl können erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung haben.
Beispiele sind Formulierungen zur Zufriedenheit, Belastbarkeit, Arbeitsweise, Fachkenntnis, Zusammenarbeit und zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden.
Wenn Sie unsicher sind, welche Note Ihr Arbeitszeugnis tatsächlich enthält, sollte das Zeugnis insgesamt geprüft werden. Einzelne Formulierungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden; entscheidend ist der Gesamteindruck.
Problematische Formulierungen im Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, soll aber zugleich der Wahrheit entsprechen. Genau daraus entstehen häufig Streitigkeiten.
Problematisch können insbesondere sein:
- zu schwache Leistungsbewertungen
- unvollständige Tätigkeitsbeschreibungen
- fehlende Schlussformel
- missverständliche Formulierungen
- negative Andeutungen
- Auslassungen wichtiger Aufgaben
- widersprüchliche Bewertungen
- versteckte Kritik
Auch wenn ein Zeugnis auf den ersten Blick freundlich klingt, kann es inhaltlich zu schwach sein.
Kann ich eine Korrektur des Arbeitszeugnisses verlangen?
Wenn ein Arbeitszeugnis inhaltlich falsch, unvollständig oder unangemessen formuliert ist, kann eine Korrektur verlangt werden.
Ob ein Änderungsanspruch besteht, hängt vom konkreten Zeugnis, der tatsächlichen Tätigkeit und der Leistungsbewertung ab. Häufig ist zunächst eine außergerichtliche Klärung sinnvoll.
Dabei sollte genau formuliert werden, welche Änderungen verlangt werden und warum diese berechtigt sind.
Arbeitszeugnis nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Vergleich sollte das Arbeitszeugnis nicht vergessen werden.
Gerade in Kündigungsschutzverfahren oder bei Aufhebungsverträgen kann das Zeugnis Teil einer Gesamtlösung sein. Neben Abfindung, Freistellung und Beendigungsdatum sollte auch geregelt werden, welche Note und welche Schlussformel das Zeugnis enthalten soll.
Ein gutes Zeugnis kann für die nächste berufliche Station sehr wichtig sein.
Arbeitszeugnis prüfen lassen
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.
Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.
In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Prüfung oder Verhandlung eines Arbeitszeugnisses, die Entwicklung einer Strategie oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.
So unterstütze ich Sie beim Arbeitszeugnis
Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis auf Inhalt, Aufbau, Bewertung und mögliche problematische Formulierungen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Formulierungen unproblematisch sind, wo Verbesserungsbedarf besteht und welche Korrekturen realistisch verlangt werden können.
Je nach Situation unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Änderungswünschen oder im Zusammenhang mit einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich.
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht regelmäßig Anspruch auf ein Zeugnis. Häufig ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?
Ein einfaches Zeugnis beschreibt vor allem Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Wenn Sie eine Führungsrolle hatten wird im qualifizierten Zeugnis auch Ihre Führung bewertet.
Welche Note hat mein Arbeitszeugnis?
Das ergibt sich aus den konkreten Formulierungen und dem Gesamteindruck des Zeugnisses. Einzelne Wörter können die Bewertung erheblich beeinflussen.
Kann ich eine bessere Bewertung verlangen?
Das hängt davon ab, ob die Bewertung der tatsächlichen Leistung entspricht und ob sie rechtlich angreifbar ist. Eine Prüfung des konkreten Zeugnisses ist dafür erforderlich.
Muss eine Schlussformel im Arbeitszeugnis stehen?
Die Schlussformel ist häufig wichtig für den Gesamteindruck. Ob und in welcher Form sie verlangt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Sollte das Arbeitszeugnis in einem Vergleich geregelt werden?
Ja, häufig ist das sinnvoll. Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichem Vergleich sollte das Zeugnis möglichst klar geregelt werden.

