Arbeitsrecht
für Führungskräfte
Führungskräfte, leitende Angestellte und Senior Professionals stehen bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag häufig vor besonderen Fragen. Es geht nicht nur um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch um Abfindung, variable Vergütung, Bonus, Freistellung, Dienstwagen, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbot und die weitere berufliche Positionierung.
Gerade bei gehobenen Positionen sind Trennungssituationen oft wirtschaftlich und persönlich sensibel. Eine unüberlegte Unterschrift oder eine vorschnelle Reaktion kann erhebliche Folgen haben: für Vergütungsansprüche, Verhandlungsposition und berufliche Reputation.
Ich unterstütze Führungskräfte bundesweit bei der strategischen Prüfung und Verhandlung arbeitsrechtlicher Trennungssituationen.
Typische Situationen für Führungskräfte
Kündigung als Führungskraft
Wenn Sie als Führungskraft eine Kündigung erhalten haben, sollte schnell geprüft werden, ob die Kündigung angreifbar ist und ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Häufig geht es zugleich um Abfindung, Freistellung, Zeugnis und die weitere berufliche Positionierung.
Aufhebungsvertrag oder Trennungsangebot
Aufhebungsverträge für Führungskräfte enthalten häufig komplexe Regelungen zu Beendigungsdatum, Abfindung, variabler Vergütung, Freistellung, Verschwiegenheit, Arbeitszeugnis und Wettbewerbsverbot. Vor einer Unterschrift sollte das Gesamtpaket geprüft werden.
Abfindung und Verhandlung
Bei Führungskräften hängt die Verhandlungsposition hinsichtlich einer Abfindung nicht nur von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Entscheidend sind unter anderem Prozessrisiken, Vertragslage, Vergütungsstruktur, Position im Unternehmen und das Interesse an einer vertraulichen, planbaren Lösung.
Bonus, variable Vergütung, Freistellung und Zeugnis
Neben der Abfindung sind oft weitere Punkte wirtschaftlich wichtig: Bonus, Zielvereinbarungen, Tantiemen, Provisionen, Dienstwagen, Freistellung, Resturlaub und Arbeitszeugnis. Diese Themen sollten nicht erst nach Abschluss einer Vereinbarung geklärt werden.

Warum Führungskräfte besondere Beratung brauchen
Bei Führungskräften und leitenden Angestellten sind arbeitsrechtliche Trennungen oft vielschichtiger als bei einfachen Beendigungsfällen. Die Vergütung besteht häufig nicht nur aus einem festen Monatsgehalt. Variable Bestandteile, Boni, Zielvereinbarungen, Aktienprogramme, Dienstwagen oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote können erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Hinzu kommt: Die Art und Weise der Trennung kann Auswirkungen auf die weitere Karriere haben. Ein sauber formuliertes Arbeitszeugnis, eine tragfähige Kommunikationsregelung und eine rechtssichere Freistellung können deshalb genauso wichtig sein wie die Abfindung selbst.
Deshalb sollte eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist eine Strategie, die rechtliche, wirtschaftliche und berufliche Folgen zusammenführt.
So unterstütze ich Führungskräfte
Ich prüfe Kündigungen, Aufhebungsverträge und Trennungsangebote mit Blick auf Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position. Dabei geht es nicht nur darum, einzelne Klauseln zu bewerten, sondern eine sinnvolle Gesamtstrategie zu entwickeln.
Je nach Situation kann es um die Vorbereitung oder Einleitung einer Kündigungsschutzklage, die Verhandlung einer Abfindung, die Prüfung variabler Vergütungsbestandteile, die Gestaltung einer Freistellung, Zeugnisfragen oder die Bewertung eines Wettbewerbsverbots gehen.
Ziel ist eine klare Einschätzung: Welche Risiken bestehen? Welche Ansprüche sollten gesichert werden? Welche Verhandlungsziele sind realistisch? Und welches Vorgehen passt zu Ihrer beruflichen Situation?
Häufige Fragen von Führungskräften
Brauchen Führungskräfte eine besondere arbeitsrechtliche Beratung?
Häufig ja. Bei Führungskräften spielen neben Kündigung und Abfindung oft weitere Themen eine wichtige Rolle, etwa Bonus, variable Vergütung, Freistellung, Dienstwagen, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbot und berufliche Reputation.
Gilt der Kündigungsschutz auch für Führungskräfte?
Das hängt von der konkreten Position ab. Nicht jede Führungskraft ist rechtlich ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Schutzrechte im Einzelfall bestehen.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag als Führungskraft sofort unterschreiben?
Nein. Gerade bei Führungskräften enthalten Aufhebungsverträge häufig weitreichende Regelungen. Vor einer Unterschrift sollten Abfindung, Bonus, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Ausgleichsklauseln und sozialversicherungsrechtliche Folgen geprüft werden.
Kann eine Abfindung für Führungskräfte verhandelt werden?
Ja, häufig ist das möglich. Die Höhe hängt aber nicht nur vom Gehalt oder der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, sondern vor allem von der Verhandlungsposition, den Risiken der Kündigung und dem wirtschaftlichen Interesse an einer Einigung.
Berät BRUNS legal Führungskräfte bundesweit?
Ja. Die Beratung kann bundesweit erfolgen, insbesondere bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindungsverhandlung und weiteren Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

