Arbeitsrecht
für Führungskräfte

Führungskräfte, leitende Angestellte und Senior Professionals stehen bei einer Kündigung oder einem Aufhebungs­vertrag häufig vor besonderen Fragen. Es geht nicht nur um die Beendigung des Arbeits­verhältnisses, sondern auch um Abfindung, variable Vergütung, Bonus, Freistellung, Dienstwagen, Arbeits­zeugnis, Wettbewerbs­verbot und die weitere berufliche Positionierung.

Gerade bei gehobenen Positionen sind Trennungssituationen oft wirtschaftlich und persönlich sensibel. Eine unüberlegte Unter­schrift oder eine vorschnelle Reaktion kann erhebliche Folgen haben: für Vergütungs­ansprüche, Verhandlungs­position und berufliche Reputation.

Ich unterstütze Führungskräfte bundesweit bei der strategischen Prüfung und Verhandlung arbeits­rechtlicher Trennungssituationen.

Typische Situationen für Führungskräfte

Kündigung als Führungskraft

Wenn Sie als Führungskraft eine Kündigung erhalten haben, sollte schnell geprüft werden, ob die Kündigung angreifbar ist und ob eine Kündigungs­schutz­klage sinnvoll ist. Häufig geht es zugleich um Abfindung, Freistellung, Zeugnis und die weitere berufliche Positionierung.

Aufhebungsvertrag oder Trennungsangebot

Aufhebungs­verträge für Führungskräfte enthalten häufig komplexe Regelungen zu Beendigungs­datum, Abfindung, variabler Vergütung, Freistellung, Verschwiegenheit, Arbeits­zeugnis und Wettbewerbs­verbot. Vor einer Unter­schrift sollte das Gesamt­paket geprüft werden.

Abfindung und Verhandlung

Bei Führungskräften hängt die Verhandlungs­position hinsichtlich einer Abfindung nicht nur von der Dauer des Arbeits­verhältnisses ab. Entscheidend sind unter anderem Prozess­risiken, Vertragslage, Vergütungs­struktur, Position im Unternehmen und das Interesse an einer vertraulichen, planbaren Lösung.

Bonus, variable Vergütung, Freistellung und Zeugnis

Neben der Abfindung sind oft weitere Punkte wirtschaftlich wichtig: Bonus, Ziel­vereinbarungen, Tantiemen, Provisionen, Dienstwagen, Freistellung, Resturlaub und Arbeits­zeugnis. Diese Themen sollten nicht erst nach Abschluss einer Vereinbarung geklärt werden.

bruns-Arbeitsvertrag

Jetzt beraten lassen

Warum Führungs­kräfte besondere Beratung brauchen

Bei Führungskräften und leitenden Angestellten sind arbeits­rechtliche Trennungen oft vielschichtiger als bei einfachen Beendigungs­fällen. Die Vergütung besteht häufig nicht nur aus einem festen Monatsgehalt. Variable Bestandteile, Boni, Ziel­vereinbarungen, Aktienprogramme, Dienstwagen oder nachvertragliche Wettbewerbs­verbote können erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.

Hinzu kommt: Die Art und Weise der Trennung kann Auswirkungen auf die weitere Karriere haben. Ein sauber formuliertes Arbeits­zeugnis, eine tragfähige Kommunikations­regelung und eine rechtssichere Freistellung können deshalb genauso wichtig sein wie die Abfindung selbst.

Deshalb sollte eine Kündigung oder ein Aufhebungs­vertrag nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist eine Strategie, die rechtliche, wirtschaftliche und berufliche Folgen zusammenführt.

So unterstütze ich Führungskräfte

Ich prüfe Kündigungen, Aufhebungs­verträge und Trennungsangebote mit Blick auf Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position. Dabei geht es nicht nur darum, einzelne Klauseln zu bewerten, sondern eine sinnvolle Gesamtstrategie zu entwickeln.

Je nach Situation kann es um die Vorbereitung oder Einleitung einer Kündigungs­schutz­klage, die Verhandlung einer Abfindung, die Prüfung variabler Vergütungs­bestandteile, die Gestaltung einer Freistellung, Zeugnisfragen oder die Bewertung eines Wettbewerbs­verbots gehen.

Ziel ist eine klare Einschätzung: Welche Risiken bestehen? Welche Ansprüche sollten gesichert werden? Welche Verhandlungs­ziele sind realistisch? Und welches Vorgehen passt zu Ihrer beruflichen Situation?

Häufige Fragen von Führungskräften

Brauchen Führungskräfte eine besondere arbeitsrechtliche Beratung?

Häufig ja. Bei Führungskräften spielen neben Kündigung und Abfindung oft weitere Themen eine wichtige Rolle, etwa Bonus, variable Vergütung, Freistellung, Dienstwagen, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbot und berufliche Reputation.

Gilt der Kündigungsschutz auch für Führungskräfte?

Das hängt von der konkreten Position ab. Nicht jede Führungskraft ist rechtlich ein leitender Angestellter im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Schutzrechte im Einzelfall bestehen.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag als Führungskraft sofort unterschreiben?

Nein. Gerade bei Führungskräften enthalten Aufhebungsverträge häufig weitreichende Regelungen. Vor einer Unterschrift sollten Abfindung, Bonus, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Ausgleichsklauseln und sozial­versicherungs­rechtliche Folgen geprüft werden.

Kann eine Abfindung für Führungskräfte verhandelt werden?

Ja, häufig ist das möglich. Die Höhe hängt aber nicht nur vom Gehalt oder der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, sondern vor allem von der Verhandlungsposition, den Risiken der Kündigung und dem wirtschaftlichen Interesse an einer Einigung.

Berät BRUNS legal Führungskräfte bundesweit?

Ja. Die Beratung kann bundesweit erfolgen, insbesondere bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindungsverhandlung und weiteren Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.