Kündigung erhalten

Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überraschend. Gleichzeitig laufen ab Zugang der Kündigung wichtige Fristen. Wer seine rechtlichen Möglichkeiten nicht rechtzeitig prüfen lässt, verliert unter Umständen wichtige Handlungsmöglichkeiten.

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Häufig stellt sich die Frage, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, ob eine Abfindung verhandelt werden kann oder welche Strategie wirtschaftlich am besten passt.

Ich berate Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit nach Erhalt einer Kündigung. 

Senden Sie mir Ihre Kündigung und eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. In einem ersten Gespräch erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Was Sie nach Erhalt einer Kündigung jetzt tun sollten

Nach Zugang einer Kündigung sollten Sie zunächst die wichtigsten Fristen und Unterlagen sichern:

  1. Zugang dokumentieren
    Notieren Sie, an welchem Tag und auf welchem Weg Sie die Kündigung erhalten haben. Bewahren Sie auch den Briefumschlag auf. Das Zugangsdatum ist insbesondere für die Klagefrist entscheidend.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben
    Unterschreiben Sie keine zusätzlichen Vereinbarungen, Abwicklungsverträge oder Verzichtserklärungen, ohne deren Folgen zu kennen. Der Erhalt der Kündigung kann bestätigt werden; eine Zustimmung zur Kündigung ist nicht erforderlich.
  3. Drei-Wochen-Frist beachten
    Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen.
  4. Rechtzeitig arbeitsuchend melden
    Informieren Sie die Agentur für Arbeit rechtzeitig über die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie kurzfristig von der Kündigung, muss die Arbeitsuchendmeldung grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen.
  5. Unterlagen zusammenstellen
    Wichtig sind insbesondere Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und Nachträge, aktuelle Gehaltsabrechnungen, gegebenenfalls Abmahnungen sowie weitere Unterlagen, die mit der Kündigung zusammenhängen.

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Welche Möglichkeiten habe ich nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung kommen je nach Situation unterschiedliche Schritte in Betracht. Ziel kann sein, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben, eine Abfindung zu verhandeln oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung mit dem Arbeitgeber zu erreichen.

Wichtig ist, nicht vorschnell zu unterschreiben und keine Fristen verstreichen zu lassen. Gerade bei einer möglichen Kündigungsschutzklage kommt es auf schnelles Handeln an.

Wichtige Frist: Drei Wochen nach Zugang der Kündigung

In den allermeisten Fällen muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Deshalb sollte eine Kündigung möglichst früh geprüft werden. Auch wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie klagen möchten, ist eine rechtzeitige Einschätzung wichtig.

Wann lohnt sich eine Kündigungs­schutz­klage?

Eine Kündigungsschutzklage kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen oder wenn eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber erreicht werden soll.

Viele Kündigungsschutzverfahren enden nicht mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern mit einem Vergleich. Dabei können insbesondere Abfindung, Freistellung, Zeugnis und weitere Ansprüche geregelt werden.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht in vielen Fällen nicht. Häufig entsteht die Möglichkeit einer Abfindung aber im Rahmen von Verhandlungen nach einer Kündigung oder im Kündigungsschutzverfahren.

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt unter anderem von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Kündigungsgrund, den Erfolgsaussichten einer Klage und der Verhandlungsposition ab.

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So läuft die erste Kontaktaufnahme ab

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontakt­formular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.

Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.

In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Entwicklung einer Strategie, Abfindungsverhandlungen, die Einleitung einer Kündigungsschutzklage oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.

Häufige Fragen nach einer Kündigung

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

In der Regel muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Sollte ich nach einer Kündigung sofort reagieren?

Ja. Gerade wegen der kurzen Fristen sollte eine Kündigung möglichst früh rechtlich geprüft werden.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Meist besteht kein automatischer Anspruch. Eine Abfindung kann aber häufig verhandelt werden, insbesondere im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage oder einem Vergleich.

Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?

Ja. Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben, da er Auswirkungen auf Abfindung, Freistellung und Arbeitslosengeld haben kann.