Krank während der Kündigungsfrist
Was Arbeitnehmende zu Lohnfortzahlung, Krankengeld und Kündigungsschutz wissen sollten.
Für Arbeitsverhältnisse nach deutschem Recht gilt: Wer während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig wird, verliert dadurch nicht automatisch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Krankheit verlängert die Kündigungsfrist jedoch nicht. Auch die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Entgeltfortzahlung: Wer während der Kündigungsfrist krank wird, verliert den Anspruch nicht automatisch.
- Dauer: Der Arbeitgeber muss bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses: Besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, kann Krankengeld durch die Krankenkasse relevant werden.
- Kündigungsfrist: Eine Krankheit verlängert die Kündigungsfrist grundsätzlich nicht.
- Klagefrist: Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft auch während der Krankheit weiter. Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte sie deshalb rechtzeitig prüfen lassen.
Inhalt
- Bekomme ich Gehalt, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
- Was gilt, wenn ich schon vor der Kündigung krank war?
- Endet die Lohnfortzahlung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses?
- Wann bekomme ich Krankengeld?
- Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln?
- Verlängert Krankheit die Kündigungsfrist?
- Was bedeutet Krankheit für eine Kündigungsschutzklage?
- Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?
- Besonderheiten bei Führungskräften
- Häufige Fragen zu Krankheit während der Kündigungsfrist
Bekomme ich Gehalt, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Ja, grundsätzlich kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krank werden.
Entscheidend ist nicht, dass das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde. Entscheidend ist vielmehr, ob weiterhin ein Arbeitsverhältnis besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sind.
Das bedeutet: Wenn Sie während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber das Gehalt grundsätzlich weiterzahlen, solange der Entgeltfortzahlungszeitraum noch nicht ausgeschöpft ist.
Wichtig ist aber, dass die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß festgestellt und nachgewiesen wird. Gerade nach einer Kündigung schauen Arbeitgeber häufig genauer hin, wenn eine Krankschreibung genau in die Kündigungsfrist fällt.
Was gilt, wenn ich schon vor der Kündigung krank war?
Wenn Sie bereits vor Zugang der Kündigung krankgeschrieben waren, ändert die Kündigung daran zunächst nichts. Auch dann kann Entgeltfortzahlung weiterlaufen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und der Zeitraum nicht ausgeschöpft ist.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis zwar grundsätzlich auch während einer Krankheit kündigen. Die Kündigung beendet aber nicht automatisch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit, in der das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Komplizierter kann es werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus andauert oder wenn mehrere Erkrankungen aufeinanderfolgen. Dann sollte genauer geprüft werden, ob Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder weitere Ansprüche in Betracht kommen.
Arbeitnehmer sollten in dieser Situation besonders sorgfältig dokumentieren, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht und welche Bescheinigungen vorliegen.
Endet die Lohnfortzahlung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses?
Grundsätzlich endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Besteht die Arbeitsunfähigkeit anschließend fort, kann ab diesem Zeitpunkt Krankengeld durch die Krankenkasse in Betracht kommen.
Eine wichtige Ausnahme kann gelten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Nach § 8 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz wird der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dann nicht allein durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses berührt. Nicht jede Kündigung während einer Krankheit ist jedoch automatisch eine solche Anlasskündigung. Entscheidend sind die konkreten Umstände und der Kündigungsgrund.
Bei einer gewöhnlichen Eigenkündigung oder einer Kündigung aus anderen Gründen endet der Anspruch gegen den Arbeitgeber dagegen grundsätzlich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Dauert die Arbeitsunfähigkeit an, sollte frühzeitig geklärt werden, ob anschließend Krankengeld beansprucht werden kann.
Ob weiterhin der Arbeitgeber oder bereits die Krankenkasse zuständig ist, hängt insbesondere vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit, dem Beendigungsdatum und dem Grund der Kündigung ab.
Wann bekomme ich Krankengeld?
Krankengeld kann relevant werden, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr besteht, die Arbeitsunfähigkeit aber weiter andauert.
Typisch ist das zum Beispiel, wenn der Entgeltfortzahlungszeitraum ausgeschöpft ist oder das Arbeitsverhältnis endet und die Krankheit fortbesteht.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig, lückenlose Arbeitsunfähigkeitsnachweise sicherzustellen. Lücken bei der Krankschreibung können zu Problemen mit der Krankenkasse führen.
Außerdem sollte frühzeitig geklärt werden, welche Stelle zuständig ist: Arbeitgeber, Krankenkasse oder später gegebenenfalls die Agentur für Arbeit. Gerade nach einer Kündigung können sich diese Fragen überschneiden.
Darf der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln?
Ja, der Arbeitgeber kann eine Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Umständen anzweifeln. Das bedeutet aber nicht, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wertlos ist.
Grundsätzlich hat eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Sie ist im Streitfall regelmäßig ein wichtiges Mittel, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Dieser Beweiswert kann aber erschüttert werden, wenn konkrete Umstände ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Das Bundesarbeitsgericht hat insoweit entschieden, dass solche Zweifel insbesondere entstehen können, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung passgenau die Dauer der Kündigungsfrist abdeckt. Das gilt vor allem dann, wenn die Krankschreibung zeitlich unmittelbar mit der Kündigung zusammenfällt.
Entscheidend ist aber immer eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls.
Ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Krankheit vorlag. Arbeitnehmer müssen dann aber unter Umständen näher darlegen und beweisen, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig waren.
Arbeitnehmer sollten deshalb sorgfältig vorgehen: rechtzeitig ärztlich vorstellen, Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß feststellen lassen, Bescheinigungen lückenlos führen und keine widersprüchlichen Aussagen gegenüber Arbeitgeber, Kolleginnen oder Kollegen machen.
Verlängert Krankheit die Kündigungsfrist?
Nein, Krankheit verlängert die Kündigungsfrist grundsätzlich nicht.
Wenn eine Kündigung wirksam ist, endet das Arbeitsverhältnis regelmäßig zu dem im Kündigungsschreiben genannten Zeitpunkt oder zu dem Zeitpunkt, der sich aus der richtigen Kündigungsfrist ergibt.
Auch eine Arbeitsunfähigkeit führt nicht automatisch dazu, dass das Arbeitsverhältnis länger fortbesteht. Anders kann es nur sein, wenn die Kündigung selbst unwirksam ist oder wenn andere besondere Umstände vorliegen.
Deshalb ist wichtig: Wer Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung hat, sollte nicht davon ausgehen, dass Krankheit die Frist stoppt oder verlängert. Die Kündigung sollte eigenständig geprüft werden.
Was bedeutet Krankheit für eine Kündigungsschutzklage?
Eine Krankheit stoppt nicht die Frist für eine Kündigungsschutzklage.
Wer eine Kündigung erhalten hat, muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, wenn die Kündigung angegriffen werden soll.
Das gilt auch dann, wenn Sie krankgeschrieben sind. Gerade hier passieren häufig Fehler: Betroffene konzentrieren sich auf die Arbeitsunfähigkeit, die Krankenkasse oder die Lohnfortzahlung und übersehen die Klagefrist.
Wenn die Frist versäumt wird, kann die Kündigung trotz möglicher rechtlicher Fehler als wirksam gelten. Deshalb sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Krankheit und Kündigung besonders schnell handeln.
Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?
Wenn Sie während der Kündigungsfrist krank werden oder bereits krankgeschrieben sind, sollten Sie zunächst die wichtigsten Fristen und Nachweise sichern.
Prüfen Sie, wann die Kündigung zugegangen ist und welches Beendigungsdatum im Kündigungsschreiben genannt wird.
Außerdem sollten Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos führen und aufbewahren. Wenn die Krankheit länger andauert, sollten Sie frühzeitig mit der Krankenkasse klären, ob und ab wann Krankengeld relevant wird.
Wichtig ist auch, keine vorschnellen Erklärungen gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben. Gerade wenn es um Freistellung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Resturlaub oder offene Vergütungsansprüche geht, sollte die Situation insgesamt geprüft werden.
Besonderheiten bei Führungskräften
Bei Führungskräften, leitenden Angestellten und Senior Professionals kann eine Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist zusätzliche praktische und wirtschaftliche Fragen auslösen. Neben Entgeltfortzahlung und Krankengeld können Bonus, variable Vergütung, Freistellung, Dienstwagen, Arbeitszeugnis und die Kommunikation der Trennung relevant sein.
Gerade in verantwortlichen Positionen sollte darauf geachtet werden, dass Krankheit, Freistellung und Beendigungsdatum sauber voneinander abgegrenzt werden. Auch die Frage, ob Ansprüche auf variable Vergütung trotz Krankheit oder Freistellung bestehen, kann wirtschaftlich erheblich sein.
Mehr dazu finden Sie auf meiner Seite zur Kündigung als Führungskraft.
Häufige Fragen zu Krankheit während der Kündigungsfrist
Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Ja, grundsätzlich kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen, wenn Sie während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig krank werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Endet die Lohnfortzahlung automatisch mit der Kündigung?
Nein. Die Kündigung allein beendet den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht. Entscheidend ist unter anderem, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht und ob der Entgeltfortzahlungszeitraum noch läuft.
Was passiert, wenn ich nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiter krank bin?
Dann kann zum Beispiel Krankengeld durch die Krankenkasse relevant werden. Wichtig sind lückenlose Arbeitsunfähigkeitsnachweise und eine frühzeitige Abstimmung mit der Krankenkasse.
Verlängert Krankheit meine Kündigungsfrist?
Nein, Krankheit verlängert die Kündigungsfrist grundsätzlich nicht automatisch. Wenn die Kündigung wirksam ist, endet das Arbeitsverhältnis regelmäßig zum vorgesehenen Beendigungsdatum.
Kann der Arbeitgeber meine Krankschreibung anzweifeln?
Ja, unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit geltend machen. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat aber grundsätzlich einen hohen Beweiswert.
Läuft die Frist für die Kündigungsschutzklage auch während Krankheit?
Ja. Die Drei-Wochen-Frist läuft grundsätzlich auch dann, wenn Sie krankgeschrieben sind. Deshalb sollte nach Zugang einer Kündigung nicht abgewartet werden.
Was sollte ich zuerst tun: Krankenkassenleistungen klären oder Kündigung prüfen lassen?
Beides kann wichtig sein. Die Kündigungsschutzfrist ist aber besonders kritisch, weil sie regelmäßig nur drei Wochen beträgt. Deshalb sollte die Kündigung zeitnah geprüft werden.
Wichtig: Krankheit stoppt die Klagefrist nicht
Auch wenn Sie während der Kündigungsfrist krank sind, läuft die Frist für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich weiter.
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten oder eine Abfindung verhandeln wollen, sollte deshalb schnell geprüft werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

