Freistellung als Führungskraft
Eine Freistellung klingt zunächst unkompliziert: Die Arbeitspflicht entfällt, das Gehalt wird weitergezahlt. Gerade bei Führungskräften, leitenden Angestellten und Senior Professionals kann eine Freistellung aber weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Wichtig sind insbesondere Vergütung, Bonus, variable Vergütung, Dienstwagen, Resturlaub, Wettbewerbsverbot, Erreichbarkeit und Rückgabe von Arbeitsmitteln.
Ich prüfe Freistellungsregelungen im Zusammenhang mit Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen. Ziel ist, offene Risiken zu erkennen und eine klare Regelung zu erreichen, die zu Ihrer beruflichen Situation passt.
Worum es bei der Freistellung häufig geht
Widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung
Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung grundsätzlich wieder abrufen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist die Rückkehr während der Freistellungsphase regelmäßig ausgeschlossen. Die genaue Formulierung kann erhebliche Folgen haben.
Gehalt und variable Vergütung
Während der Freistellung sollte klar geregelt sein, welche Vergütungsbestandteile weitergezahlt werden. Gerade Bonus, Zielvereinbarungen, Provisionen oder Tantiemen sollten nicht offenbleiben.
Urlaub und Überstunden
Häufig soll Resturlaub durch die Freistellung abgegolten werden. Das funktioniert aber nicht automatisch in jeder Konstellation. Auch Überstunden oder Zeitguthaben sollten ausdrücklich geregelt werden.
Dienstwagen und Arbeitsmittel
Bei Führungskräften kann der Dienstwagen wirtschaftlich relevant sein. Es sollte klar geregelt werden, ob und wie lange Dienstwagen, Firmenhandy, Laptop oder andere Arbeitsmittel genutzt werden dürfen.
Freistellung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Eine Freistellung kann nach Ausspruch einer Kündigung erfolgen oder Teil eines Aufhebungsvertrags sein. In beiden Fällen sollte geprüft werden, welche Rechte und Pflichten während der Freistellungsphase bestehen.
Bei einer Kündigung stellt sich häufig die Frage, ob die Freistellung einseitig angeordnet werden darf, ob Vergütung und variable Vergütung weiterlaufen und wie Resturlaub behandelt wird.
Bei einem Aufhebungsvertrag kann die Freistellung gezielt gestaltet werden. Dann sollten Beendigungsdatum, Vergütung, Urlaub, Bonus, Dienstwagen, Zeugnis und weitere Nebenpunkte ausdrücklich geregelt werden.
Warum Freistellung Teil der Verhandlungsstrategie ist
Freistellung ist bei Führungskräften häufig mehr als eine organisatorische Maßnahme. Sie beeinflusst Vergütung, Bonus, Außenwirkung, berufliche Neuorientierung und die Frage, wie die Trennung intern und extern kommuniziert wird.
Eine klare Freistellungsregelung kann helfen, Unsicherheiten zu vermeiden. Umgekehrt können unklare Formulierungen dazu führen, dass später Streit über Urlaub, Bonus, Dienstwagen, Erreichbarkeit oder Wettbewerbspflichten entsteht.
Deshalb sollte eine Freistellung im Beendigungsfall immer im Zusammenhang mit Abfindung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis und weiteren wirtschaftlichen Ansprüchen betrachtet werden.
Wie ich Sie unterstütze
Ich prüfe Kündigungen, Aufhebungsverträge, Trennungsangebote und Freistellungsregelungen mit Blick auf Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position.
Je nach Situation kann es um Vergütung während der Freistellung, Bonus und variable Vergütung, Resturlaub, Überstunden, Dienstwagen, Arbeitsmittel, Wettbewerbsverbote, Zeugnisfragen oder die Kommunikation der Trennung gehen.
Ziel ist eine klare Einschätzung: Welche Ansprüche bestehen? Welche Regelungen sind riskant? Welche Punkte sollten verhandelt werden? Und wie lässt sich die Freistellung sinnvoll in das gesamte Trennungspaket einordnen?
Ablauf der Beratung
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und teilen Sie eine Telefonnummer mit, unter der Sie erreichbar sind.
Im nächsten Schritt melde ich mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung telefonisch bei Ihnen.
In diesem Gespräch klären wir, ob und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint. Eine vertiefte rechtliche Prüfung, die Entwicklung einer Strategie, die Prüfung einer Freistellungsregelung, Abfindungsverhandlungen oder weiterer Schriftverkehr erfolgen erst nach gesonderter Beauftragung.
Häufige Fragen zur Freistellung als Führungskraft
Was bedeutet Freistellung nach einer Kündigung?
Freistellung bedeutet, dass Sie von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit werden. Wichtig ist, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und welche Vergütungsbestandteile weitergezahlt werden.
Bekomme ich während der Freistellung weiter Gehalt?
In der Regel wird die Vergütung während einer bezahlten Freistellung weitergezahlt. Bei Führungskräften sollte aber zusätzlich geprüft werden, was mit Bonus, Provisionen, Tantiemen oder sonstiger variabler Vergütung passiert.
Kann Resturlaub durch Freistellung abgegolten werden?
Das kommt auf die konkrete Regelung an, ist aber grundsätzlich möglich. Resturlaub sollte ausdrücklich und sauber geregelt werden. Unklare Formulierungen können später zu Streit führen.
Darf ich den Dienstwagen während der Freistellung behalten?
Das hängt von Arbeitsvertrag, Dienstwagenregelung und Freistellungsvereinbarung ab. Gerade bei Führungskräften sollte ausdrücklich geregelt werden, ob und wie lange der Dienstwagen privat weiter genutzt werden darf.
Warum sollte eine Freistellung verhandelt werden?
Eine Freistellung kann Auswirkungen auf Gehalt, Bonus, Urlaub, Dienstwagen, Zeugnis, Wettbewerbspflichten und die berufliche Neuorientierung haben. Deshalb sollte sie Teil der Gesamtstrategie sein.

