Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer
Meine Mandantschaft kommt aus unterschiedlichen Branchen und Hierarchieebenen: von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu Führungskräften, leitenden Angestellten und Senior Professionals.
Arbeitsrechtliche Konflikte sind selten rein juristisch. Sie betreffen Einkommen, Karriere, Reputation und Zukunftsplanung. Deshalb lege ich Wert auf eine strukturierte Analyse, eine realistische Einschätzung von Chancen und Risiken sowie eine klare Strategie, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.
Ich berate Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträgen und der Prüfung arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Gerade nach einer Kündigung sollten Arbeitnehmer ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen, da häufig kurze Fristen gelten.
Wobei ich Arbeitnehmer unterstütze
Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag trifft selten zu einem günstigen Zeitpunkt. Gerade nach einer Kündigung ist eine schnelle rechtliche Einordnung wichtig, weil für eine Kündigungsschutzklage regelmäßig kurze Fristen gelten.
Hinzu kommen oft offene Fragen zu Vergütung, Überstunden, Urlaubsansprüchen oder dem Arbeitszeugnis.
Ich helfe Ihnen, Ihre Situation rechtlich einzuordnen und eine fundierte Entscheidung zu treffen; nicht nur mit Blick darauf, was juristisch möglich ist, sondern auch darauf, was wirtschaftlich und beruflich sinnvoll erscheint.
Typische Anliegen sind Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlungen, Prüfung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen und die Korrektur von Arbeitszeugnissen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Optionen und wissen, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Warum frühe Prüfung wichtig ist
Viele arbeitsrechtliche Fragen lassen sich besser lösen, wenn frühzeitig gehandelt wird. Das gilt besonders nach einer Kündigung. Wer eine Kündigung angreifen möchte, muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
Auch bei einem Aufhebungsvertrag ist Zurückhaltung sinnvoll. Eine Unterschrift kann weitreichende Folgen haben, etwa für Abfindung, Arbeitslosengeld, Resturlaub, Zeugnis und offene Ansprüche.
Deshalb ist eine frühe rechtliche Einordnung wichtig. Sie hilft dabei, Fristen zu sichern, vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden und die eigene Verhandlungsposition realistisch einzuschätzen.
So gehe ich vor
Ersteinschätzung: Sie erhalten schnell eine fundierte Ersteinschätzung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation.
Ehrliche Chancenbewertung: Ich sage Ihnen offen und realistisch, welche Chancen und Risiken Ihr Fall hat.
Klare Strategie: Gemeinsam entwickeln wir eine klare, verständliche Strategie für Ihr weiteres Vorgehen.
Durchsetzung außergerichtlich und vor Gericht: Ich setze Ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Transparente Kommunikation: Sie werden jederzeit verständlich und transparent über alle Schritte informiert.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
In der Regel muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht meist nicht. Häufig kann eine Abfindung jedoch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bzw. eines Vergleichs verhandelt werden.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag sollte vor der Unterschrift rechtlich geprüft werden, insbesondere wegen möglicher Folgen für Abfindung, Freistellung und Arbeitslosengeld.
Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.

